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Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung

Die gesetzliche Betreuung ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder besonderen Lebenssituationen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie dient dem Schutz und der Förderung von Personen, die Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten benötigen.
Unser Ziel bei SaubCare ist es, diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, indem wir sie in rechtlichen, gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Angelegenheiten unterstützen.

Dienstleistungsbeschreibung:
  • Gesundheitsfürsorge:Organisation und Begleitung medizinischer Maßnahmen.
  • Regelung des Postverkehrs:Verwaltung von Briefen und wichtigen Dokumenten.
  • Finanzmanagement:Verwaltung von Konten, Zahlungen und Vermögenswerten.
  • Behördenvertretung:Kommunikation mit Ämtern und Sozialversicherungsträgern.
  • Wohnungsangelegenheiten:Unterstützung bei Mietverträgen und Wohnraumfragen.
  • Aufenthaltsbestimmung:Entscheidung über Wohnort, Heimunterbringung oder geschlossene Einrichtungen.
  • Lebensperspektive:Entwicklung langfristiger Ziele für ein besseres Lebensumfeld.

Warum Gesetzliche Betreuung?

 

  • Rechtliche Sicherheit: Die gesetzliche Betreuung schützt die Interessen der betreuten Person und stellt sicher, dass alle Entscheidungen im besten Sinne getroffen werden.
  • Entlastung für Angehörige: Sie bietet Familien und Angehörigen Unterstützung in komplexen und rechtlichen Fragen.
  • Individuelle Betreuung: Unsere erfahrenen Betreuer gehen auf die spezifischen Bedürfnisse jeder Person ein.
  • Schutz der Würde: Selbstbestimmung und Lebensqualität stehen bei uns an erster Stelle.
Unsere Methode:
  1. Persönliche Beratung: Wir führen ein ausführliches Gespräch, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der betreuten Person zu verstehen.
  2. Analyse und Planung: Basierend auf den Anforderungen entwickeln wir einen maßgeschneiderten Betreuungsplan.
  3. Umsetzung: Unsere Betreuer setzen die Maßnahmen mit höchster Professionalität um, koordinieren mit Behörden und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Wir prüfen regelmäßig die Fortschritte und passen die Betreuung an veränderte Umstände an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):

1. Wer entscheidet, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist?
Die Entscheidung wird vom Amtsgericht getroffen, häufig auf Empfehlung eines Arztes oder einer sozialen Einrichtung.

2. Welche Rechte habe ich als betreute Person?
Die betreute Person behält ihre Entscheidungsfreiheit, solange sie nicht explizit eingeschränkt wird. Alle Maßnahmen werden im Interesse der Person getroffen.

3. Wie wird der Betreuer ausgewählt?
Das Gericht bestellt einen geeigneten Betreuer, der Erfahrung und Fachwissen in diesem Bereich hat.

4. Kann ich die gesetzliche Betreuung ablehnen?
Eine Betreuung kann nur eingerichtet werden, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und dies notwendig ist.

5. Wie wird die Betreuung finanziert?
Die Kosten können je nach Einkommen und Vermögen der betreuten Person übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt der Staat die Kosten.

Kontaktieren Sie uns:
0176 4383 8305
Mo-Fr: 7:00 – 19::00 Uhr
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  • Dipl.-Soz.päd. Amouzou Kossi Vincent

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